Die Übergabe von Archivgut ist vom übernehmenden Archiv zu bestätigen. Das Übergabeprotokoll ist im übernehmenden Archiv dauernd aufzubewahren und hat folgende Angaben zu enthalten:
1. den Ort und das Datum der Übergabe;
2. die Übergeberin oder den Übergeber des Archivguts;
3. den Inhalt und die Bezeichnung des Archivguts;
4. Erklärungen zu Eigentumsrecht, allfälligen Urheberrechten, Geheimhaltungsvorschriften und Schutzfristen betreffend das zu übergebende Archivgut.
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