(1) Die Verwendung der Farben (Fahne und Flagge) des Landes Oberösterreich ist unter Wahrung des Ansehens des Landes Oberösterreich allgemein gestattet.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Verwendung der Farben (Fahne und Flagge) zu untersagen, wenn dies erforderlich ist, um eine Herabsetzung des Ansehens des Landes Oberösterreich hintanzuhalten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise