LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992§ 28

§ 28§ 28

In Kraft seit 01. Juli 1998
Up-to-date

Dem Gemeindeverband fließen als Einnahmen zu:

1. die Beiträge der Bürgermeister (§ 6);

2. die Beiträge der Gemeinden (§ 29);

3. die Kostenersätze der Gemeinden (§ 30);

4. sonstige Einnahmen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden