Dem Gemeindeverband fließen als Einnahmen zu:
1. die Beiträge der Bürgermeister (§ 6);
2. die Beiträge der Gemeinden (§ 29);
3. die Kostenersätze der Gemeinden (§ 30);
4. sonstige Einnahmen.
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Dem Gemeindeverband fließen als Einnahmen zu:
1. die Beiträge der Bürgermeister (§ 6);
2. die Beiträge der Gemeinden (§ 29);
3. die Kostenersätze der Gemeinden (§ 30);
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