Die Landesregierung hat den Bund bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) gemäß Art. 4 der Richtlinie 2009/128/EG zu unterstützen und die dafür erforderlichen Informationen zu übermitteln.
(Anm: LGBl.Nr. 40/2023)
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