(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 104/1997) |
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes rechtswirksam verordnete Abwasserentsorgungskonzepte sind binnen fünf Jahren ab Inkrafttreten dieses Landesgesetzes den sich aus Artikel I ergebenden Erfordernissen anzupassen.
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