LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Straßengesetz 19913. HAUPTSTÜCK Herstellung und Erhaltung von Straßen § 11 Widmung, Einreihung und Auflassung von öffentlichen Straßen§ 16

§ 16§ 16 Mehrkosten beim Bau und bei der Erhaltung von Straßen

In Kraft seit 01. Februar 2024
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