§ 10 § 10 — Oö. Parkgebühren- und Straßenaufsichtsorganegesetz
Gliederung
4. ABSCHNITT Schlussbestimmungen, Mitwirkung von Organen des Bundes und weitere Befugnisse der Aufsichtsorgane § 6
§ 10 § 10
Rückverweise
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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