§ 4
Arten der Förderung
Die Förderung gemäß § 1 kann insbesondere erfolgen durch:
1. Animation und Beratung von Einzelpersonen und Gemeinschaften (z.B. Gemeinden oder Betrieben) über Möglichkeiten kultureller Betätigung;
2. Durchführung von Wettbewerben und Vergabe von Aufträgen im Bereich der Kultur;
3. Ankauf von Werken von kultureller Bedeutung;
4. Vergabe von Auszeichnungen, Titeln, Preisen und Stipendien für besondere kulturelle Leistungen bzw. Verdienste;
5. Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Vorträge, Kurse, Ausstellungen) sowie von Aktionen zur Integration kultureller Einrichtungen (z.B. Bibliotheken);
6. Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Kultur und deren Vermittlung;
7. Herausgabe von kulturellen Schriften, Informationen und sonstigen Medien;
8. Errichtung und Betrieb von Kultur- und Bildungszentren als kulturelle Begegnungsstätten;
9. Bereitstellung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen;
10. sonstige organisatorische Unterstützung oder Beistellung von Sachleistungen für kulturelle Tätigkeiten bzw. Zwecke;
11. Gewährung von Darlehen oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen für kulturelle Tätigkeiten bzw. Zwecke.
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