Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:
1. die Vollversammlung;
2. die Ausschüsse der Vollversammlung;
3. der Präsident;
4. die Bäuerinnenbeiräte;
5. die Obmännerkonferenzen;
6. die Bezirksbauernkammerobmänner;
7. die Ortsbauernausschüsse;
8. die Ortsbauernobmänner.
(Anm: LGBl. Nr. 4/1996, 80/2008)
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