LandesrechtOberösterreichLandesesetzeInteressentenbeiträge-Gesetz 1958§ 2a

§ 2a

In Kraft seit 13. August 1958
Up-to-date

§ 2a

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

(Anm: LGBl. Nr. 55/1968)

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