Die Unterstützung gemäß § 1 Abs. 1 besteht in der Gewährung von Förderungen für die
1. Durchführung baulicher Maßnahmen oder den Ankauf von Gebäuden (oder Gebäudeteilen),
2. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen,
3. Anschaffung von EDV-Ausstattung (Hard- und Software)
4. Errichtung von Schulsportanlagen und Kindergartenspielplätzen,
5. künstlerische Ausgestaltung und
6. Anschaffung von Schul- und Kindergartenbussen.
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