(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 2018 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz LGBl. 5070, außer Kraft.
(2) § 15 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 14/2020 ist erstmals auf den Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 anzuwenden.
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