Die Mitglieder des Kuratoriums, die oder der Vorsitzende, die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, die Ersatzmitglieder sowie die Stellvertreterin oder der Stellvertreter üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben lediglich Anspruch auf Reisekostenvergütung und auf Reisezulagen nach den Bestimmungen der Landes-Reisegebührenvorschrift für die NÖ Landesbeamten (NÖ LBG, LGBl. 2100).
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