(1) Klassenzimmer sollen eine Raumgröße von etwa 60 m² aufweisen, wobei mindestens 2 m² pro Schüler und Schülerin vorzusehen sind und Gruppenräume sollen etwa 40 m² groß sein.
(2) Die lichte Höhe der Klassenzimmer und Gruppenräume hat mindestens 3 m zu betragen.
(3) In Klassenzimmern und Gruppenräumen dürfen Garderoben nicht vorgesehen werden.
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