(1) Die Polytechnische Schule umfasst ein Schuljahr (9. Schulstufe).
(2) Im Rahmen des genehmigten Stellenplanes können Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülern und Schülerinnen in Klassen der Polytechnischen Schule unterrichtet werden (Integrationsklasse).
(2a) Sofern in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache eine Differenzierung nach zwei Leistungsniveaus erfolgt, sind die Schüler und Schülerinnen mehrerer Klassen entsprechend ihrem Leistungsniveau unter Anwendung des § 8a Schulorganisationsgesetz nach Möglichkeit in Schülergruppen zusammenzufassen. Die Zusammenfassung in Schülergruppen kann bei einem gemeinsamen Unterricht von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schülern und Schülerinnen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf entfallen.
(3) Zur Ermöglichung eines zeitweisen gemeinsamen Unterrichts von Schülern und Schülerinnen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können zeitweise Klassen der NÖ Mittelschulen und Sonderschulklassen gemeinsam geführt werden (kooperative Klasse).
Keine Verweise gefunden
Rückverweise