§ 33 § 33 — NÖ Pflichtschulgesetz 2018
Gliederung
II. Hauptstück Allgemeinbildende öffentliche Pflichtschulen
Abschnitt III Sonderschulen
§ 33 § 33
Rückverweise
Die Vorschriften des § 23, § 28 sowie § 38 finden unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß Anwendung.
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