LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Pflichtschulgesetz 2018§ 33

§ 33§ 33

In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date

Die Vorschriften des § 23, § 28 sowie § 38 finden unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß Anwendung.

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