(1) Die Neue NÖ Mittelschule umfasst vier Schulstufen (5. bis 8. Schulstufe).
(2) Die Schüler und Schülerinnen der NÖ Mittelschule sind in Klassen zusammenzufassen.
(2a) Die Schüler und Schülerinnen der 6. bis 8. Schulstufe können in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache entsprechend ihrem Leistungsniveau zeitweise oder dauernd in Schülergruppen zusammengefasst werden. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter oder die Schulleiterin.
(3) Zur Ermöglichung eines zeitweisen gemeinsamen Unterrichts von Schülern und Schülerinnen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können zeitweise Klassen der NÖ Mittelschulen und Sonderschulklassen gemeinsam geführt werden (kooperative Klasse).
(4) Im Rahmen des genehmigten Stellenplanes können Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülern und Schülerinnen in Klassen der NÖ Mittelschulen unterrichtet werden (Integrationsklasse).
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