Die Bildungsdirektion hat sich bei der Disposition über den Lehrpersoneneinsatz an den aufgrund bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen genehmigten bzw. vorläufig genehmigten Landeslehrpersonenstellenplan zu halten. Innerhalb dieses Gesamtrahmens stellt die Bildungsdirektion die für die Unterrichtsgestaltung erforderlichen Lehrpersonenplanstellen zur Verfügung.
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