(1) Die Bildungsdirektion ist ermächtigt, folgende erforderliche personenbezogenen und andere Daten von natürlichen und juristischen Personen, die Horte betreiben sowie von Beschäftigten in Horten zum Zwecke der Eignungsfeststellung und Aufsicht automatisiert zu verwenden:
1. hinsichtlich natürlicher Personen: Name, ehemalige Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Adresse, ehemalige Adresse, Telefonnummern, elektronische Zustelladressen, Familienstand, Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Ausbildung und Beschäftigung, bereichsspezifisches Personenkennzeichen, Sozialversicherungsnummer, Melderegisterzahl, Staatsangehörigkeit, bei Tagesmüttern/-vätern Art der Beziehung, Beschreibung der Lebensverhältnisse, aktuelle personenbezogene Daten über die Gesundheit
2. hinsichtlich juristischer Personen: Name der juristischen Person, sowie ihrer verantwortlichen und vertretungsbefugten Organe, Beschäftigte, Vollmachten, Sitz, Adresse, Firmenbuchnummer bzw. Vereinsregisterzahl, Telefonnummer, elektronische Zustelladressen, Name und berufliche Qualifikation der Beschäftigten, personenbezogene und andere Daten zur wirtschaftlichen Eignungsüberprüfung.
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