Vorwort
§ 1 § 1
Das Gesetz über eine NÖ Landesakademie 1995, LGBl. 5100, wird aufgehoben.
§ 2 § 2
Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
§ 3 § 3
Die am 1. Jänner 2017 bestehenden Verpflichtungen der NÖ Landesakademie, ausgenommen die arbeitsrechtlichen Verhältnisse, sowie deren Vermögen gehen auf das Land Niederösterreich über.