Bei der Erstellung von Statistiken sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
1. Objektivität und Unparteilichkeit;
2. Anwendung statistischer Methoden und Verfahren, die nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards frei gewählt werden können, und die Offenlegung dieser Methoden und Verfahren;
3. Sicherstellung einer möglichst hohen Aktualität;
4. Erreichung einer möglichst hohen Kohärenz der Statistiken;
5. laufende Überprüfung der Statistiken auf mögliche Qualitätsverbesserungen;
6. Minimierung der Belastung und ausreichende Information der betroffenen Personen und Auskunftspflichtigen;
7. Veröffentlichung von statistischen Erhebungen (§ 12);
8. Wahrung des Statistikgeheimnisses;
9. Sicherstellung der geschlechterspezifischen Erhebung und Auswertung von Daten in all jenen Fällen, in denen ein Geschlechtsbezug sinnhaft und auf Grund der Art der Erhebung möglich ist.
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