LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Statistikgesetz 2007§ 11

§ 11§ 11

In Kraft seit 25. Mai 2018
Up-to-date

Die aus statistischen Erhebungen und durch Beschaffung von Daten gewonnenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Statistikgeheimnis (§ 3).

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