LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Grundversorgungsgesetz§ 25a

§ 25a§ 25a

In Kraft seit 18. August 2020
Up-to-date

Die Landesregierung hat jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr einen Bericht über ihre Tätigkeiten im Rahmen der Vollziehung dieses Landesgesetzes zu erstellen und dem Landtag vorzulegen.

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