Als Empfänger von Förderungen kommen inländische juristische Personen als Träger von Einrichtungen und Tätigkeiten der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens – kurz Träger genannt – und die Niederösterreichischen Gemeinden in Betracht
1. die förderungswürdige Aufgaben überwiegend in Niederösterreich erfüllen,
2. deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
3. die eine kontinuierliche und pädagogisch-planmäßige Bildungsarbeit leisten.
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