(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt das NÖ Landesstraßengesetz, LGBl. 8500–3, außer Kraft.
(2) § 8a Abs. 2 bis 7 und Abs. 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.
(3) § 2, 4, 7 Abs. 3, 12 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4, 13b Abs. 1 und 17 Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Am 1. Jänner anhängige Verfahren sind nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des § 2 in der Fassung LGBl. Nr. 104/2025 weiterzuführen.
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