(1) Die Abschnitte I und II dieses Gesetzes treten am 1. September 1999 und die Abschnitte III und IV treten am 1. Jänner 2000 in Kraft. Das NÖ Musikschulgesetz, LGBl. 5200–3, tritt am 1. Jänner 2000 außer Kraft.
(2) Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz können vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden, treten aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.
(3) Die §§ 1, 3 Abs. 1, 3a, 4 Abs. 1, 5 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 3 sowie 11 Abs. 8 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2024 treten am 1. September 2026 in Kraft. Die §§ 12 Abs. 2 bis 9, 13 sowie 15 Abs. 4 und Abs. 6 bis 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2024 treten am 1. Jänner 2027 in Kraft.
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