LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Familiengesetz§ 12

§ 12§ 12

In Kraft seit 01. September 2018
Up-to-date

Die am 1. September 2018 bestehenden Verpflichtungen der Interessenvertretung der NÖ Familien, ausgenommen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse, sowie deren Vermögen gehen auf das Land Niederösterreich über.

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