(1) Die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Biosphärenpark Wienerwald erfolgt durch das Biosphärenpark Wienerwald Management.
(2) Die Aufgaben des Biosphärenpark Wienerwald Management dienen der Umsetzung der im § 2 enthaltenen Ziele. Insbesondere obliegt dem Biosphärenpark Wienerwald Management die Ausarbeitung und Weiterentwicklung eines Entwicklungskonzeptes für den Biosphärenpark Wienerwald.
(3) Aufgaben des Biosphärenpark Wienerwald Management sind insbesondere:
1. der Betrieb und die Weiterentwicklung des Biosphärenpark Wienerwald im Sinne der Zielsetzungen gemäß § 2 Abs. 1;
2. die offizielle Repräsentation des Biosphärenpark Wienerwald, insbesondere die Kontaktpflege mit den Stellen der UNESCO, dem nationalen MAB Komitee, in- und ausländischen Biosphärenreservaten und anderen nationalen und internationalen Institutionen sowie den Gebietskörperschaften;
3. die Mitarbeit an bzw. die Erstellung von Konzepten (z. B.: Tourismus, Offenland, Monitoring) sowie die laufende Kontrolle ihrer Umsetzung und Einhaltung;
4. Koordination des Naturraummanagements und Erstellung von Konzepten dazu;
5. die Koordinierung und Dokumentation der wissenschaftlichen Forschung und der laufenden Umweltbeobachtung;
6. die Koordinierung bzw. Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit;
7. der Aufbau und die Betreuung von Partizipationsinstrumenten und -prozessen;
8. die Entwicklung und Koordination der biosphärenparkbezogenen Bildungsarbeit;
9. die Entwicklung und Koordination der Besucherinformation und Gebietsbetreuung;
10. Konzept und Koordinierung der Kennzeichnung der Außengrenzen.
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