LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Campingplatzgesetz 1999§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

(1) Aufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

(2) Für die Zuständigkeit gilt § 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200.

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