Der NÖ Schilehrerverband hat sich eine Satzung zu geben, die Bestimmungen über die Organe zu enthalten hat. Dabei ist zumindest vorzusehen:
1. eine Vollversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des NÖ Schilehrerverbandes,
2. ein Vorstand als Leitungsgremium,
3. ein Obmann, der Schischulinhaber ist oder war.
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