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Niederösterreich
Landesesetze
NÖ Starkstromwegegesetz
§ 22
§ 22 Behörde
In Kraft seit 01. Januar 2015
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§ 22 Behörde — NÖ Starkstromwegegesetz
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Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung.
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