LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Landeskulturwachengesetz§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Sehen landesgesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei sowie im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes die Bestätigung und/oder Beeidigung von Wachorganen vor, sind bzw. ist diese nach den Bestimmungen dieses Gesetzes vorzunehmen.

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