(1) Das Marchfeldkanalsystem ist eine wasserwirtschaftliche Mehrzweckanlage, die die wasserwirtschaftliche und landschaftsökologische Grundausstattung des Marchfeldes verbessern soll. Das Marchfeldkanalsystem leitet Donauwasser über den Marchfeldkanal zu und verteilt es über ein Grobnetz bzw. durch Versickerungen. Die Grundausstattung des Marchfeldkanalsystems umfaßt den Hauptkanal zwischen Langenzersdorf und Deutsch-Wagram, eine Adaptierung des Rußbaches, den Obersiebenbrunner Kanal zwischen Markgrafneusiedl und Obersiebenbrunn, eine Adaptierung des Stempfelbaches sowie die Errichtung von drei Wasserzuleitungen auf die Hochterrasse, von Versickerungsanlagen und entsprechenden Betriebsgebäuden sowie im Bedarfsfall die Herstellung des Großenzersdorfer Kanals zwischen Deutsch-Wagram und dem Fadenbach und die Adaptierung des Fadenbaches.
(2) Der Betriebsgesellschaft obliegt der Betrieb, die Wartung und die Erhaltung des Marchfeldkanalsystems sowie nach Auflösung der “Errichtungsgesellschaft Marchfeldkanal” die Planung und die Errichtung der dann noch erforderlichen Bauwerke zur Optimierung der wasserwirtschaftlichen und landschaftsökologischen Nutzung der Grundausstattung einschließlich des Erwerbes der hiefür notwendigen Grundstücke.
(3) Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal kann auch Maßnahmen der Wasserwirtschaft und des Umweltschutzes gegen Entgelt für Dritte durchführen.
(4) Zur Erfüllung der in Abs. 2 und Abs. 3 vorgesehenen Aufgaben kann die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal Unternehmen gründen und sich an Unternehmen beteiligen, die Aufgaben besorgen, deren Erfüllung der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal gemäß Abs. 2 und Abs. 3 obliegen.
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