(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz vom 16. Juli 1968, LGBl.Nr. 98/1969, außer Kraft.
(2) Der NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif 2022, LGBl. Nr. 71/2021, und der NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2022, LGBl. Nr. 74/2021, behalten bis zur Änderung des Tarifes entsprechend § 2 Abs. 5 ihre Gültigkeit.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise