Die Organe der Bundespolizei haben hinsichtlich der Kurzparkzonenabgabe einzuschreiten durch
- Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen und
- Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise