LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Der Inhalt der in diesem Gesetz verwendeten abfallwirtschaftlichen Begriffe richtet sich nach den Bestimmungen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 (NÖ AWG 1992), LGBl. 8240.

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