LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Jugendgesetz§ 7

§ 7§ 7

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Das Land fördert wissenschaftliche Untersuchungen über Fragen, die die NÖ Jugend betreffen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden