LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Prostitutionsgesetz§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

(1) Dieses Gesetz enthält Bestimmungen zur Regelung der Anbahnung und Ausübung der Prostitution.

(2) Bundesgesetzliche Regelungen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

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