Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch
1. Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages,
2. Zuwendungen der Gemeinden auf Grund freiwillig übernommener Verpflichtung,
3. Erlöse aus Darlehensaufnahmen und
4. sonstige Zuwendungen.
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