(1) Für die Organe der Stadt gilt:
1. Der Gemeinderat besteht aus 42 Mitgliedern.
2. Der Stadtsenat besteht aus dem Ersten und dem Zweiten Vizebürgermeister sowie 11 Stadträten.
(2) Der Kontrollausschuss besteht aus mindestens 7 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern.
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