LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeWr. Neustädter Stadtrecht 1977

Wr. Neustädter Stadtrecht 1977

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Rechtliche Stellung der Stadt

(1) Die Stadtgemeinde Wiener Neustadt ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie ist eine Stadt mit eigenem Statut.

(2) Das Gebiet der Stadt ist zugleich politischer Bezirk. Die Stadt hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.

§ 2 § 2

§ 2 Stadtgebiet

Das Stadtgebiet wird durch das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, festgelegt.

§ 3 § 3

§ 3 Wappen, Farben und Siegel der Stadt

(1) Das Wappen der Stadt Wiener Neustadt ist ein viergeteilter Schild, der in seinem ersten und vierten Feld in Gold einen goldbeschnäbelten rotbezungten nimbierten und mit einer silbernen Kaiserkrone halsgekrönten schwarzen Doppeladler, in seinem zweiten und dritten Feld in Rot auf einem grünen Dreiberg einen silbernen zweitürmigen zinnenbekrönten Torbau, dessen durchbrochenes Rundbogentor mit hochgezogenem goldenen Fallgatter von je einer schwarz geöffneten Schießscharte beseitet wird, dessen Türme mit je einem schwarz geöffneten Fenster versehen sind und der zwischen den Türmen einen schwebenden rot-weiß-roten österreichischen Bindenschild zeigt.

(2) Die Farben der Stadt sind weiß-rot.

(3) Das Siegel der Stadt weist das Stadtwappen (Abs. 1) mit der Umschrift “Stadt Wiener Neustadt” auf.

(4) Das Amtssiegel des Magistrates weist das Wappen und die Umschrift “Magistrat der Stadt Wiener Neustadt” auf.

§ 4 § 4

§ 4 Organe und Kontrolle

(1) Für die Organe der Stadt gilt:

1. Der Gemeinderat besteht aus 40 Mitgliedern.

2. Der Stadtsenat besteht aus dem Ersten und dem Zweiten Vizebürgermeister sowie 8 Stadträten.

(2) Der Kontrollausschuss besteht aus mindestens 7 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern.

§ 5 § 5

§ 5 Kontrollamt

Zur Prüfung der Gebarung und Rechnung der Stadt ist ein Kontrollamt einzurichten.