Der niederösterreichische Landes-Musterkeller, und zwar das Haus in Wien XIX, Pyrkergasse 31, samt der gesamten Geschäftsanlage, den Vorräten, den Aktiven und Passiven ist ehestens zu schätzen. Zur Vornahme dieser Schätzung bestellt jedes Land einen Schätzmann. Können sich die beiden Schätzleute nicht einigen, so gilt als Schätzpreis das arithmetische Mittel der beiden Schätzungsergebnisse. Niederösterreich hat das Recht, die Wien gehörige Hälfte des Musterkellers um den derart ermittelten Schätzwert zu erwerben. Macht Niederösterreich von diesem Rechte innerhalb zweier Monate nach endgültiger Feststellung des Schätzpreises keinen Gebrauch, so kann Wien die niederösterreichische Hälfte zu den gleichen Bedingungen erwerben. Wenn auch dies binnen einer gleichlangen, nach Ablauf der obigen zwei Monate beginnenden Frist nicht erfolgt, so ist der Musterkeller anderweitig zu verwerten.
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