LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeLandkreisvermögen Eigentumsübertragung§ 4

§ 4§ 4

In Kraft seit 28. Februar 1970
Up-to-date

Die in der NÖ Landtafel unter EZ 864 eingetragenen Liegenschaftsparzellen 2/6 (KG Dunkelstein) und 1593 (KG Neunkirchen) werden Eigentum des Landes.

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