§ 44
Oberdrauburg
(1) Die Marktgemeinde Oberdrauburg und die Gemeinde Zwickenberg werden zur Marktgemeinde Oberdrauburg vereinigt.
(2) Die Marktgemeinde Oberdrauburg ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Gemeinde Zwickenberg.
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