§ 3
Kötschach-Mauthen
(1) Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen, die Gemeinde St. Jakob im Lesachtal und die Gemeinde Würmlach werden zur Marktgemeinde Kötschach-Mauthen vereinigt.
(2) Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens, der Gemeinde St. Jakob im Lesachtal und der Gemeinde Würmlach.
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