§ 21
Poggersdorf
Der Gemeinde Poggersdorf wird jener Teil der Gemeinde Hörtendorf angeschlossen, der östlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:
die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom gemeinsamen Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenzen der Katastralgemeinden Zell bei Ebenthal, Hörtendorf und Truttendorf entlang der Außengrenzen des Grundstückes 1167/1, KG Hörtendorf, bis zum Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Hörtendorf und Pubersdorf.
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