§ 17 § 17 — Kärntner Bezügegesetz 1997 - K-BG 1997
Rückverweise
…der Erforschung der materiellen Wahrheit und der Amtswegigkeit (vgl. §§ 37, 39 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG ). Das Verwaltungsgericht hat daher - unabhängig vom Vorbringen und von den Anträgen der Parteien - die Pflicht, für die Durchführung aller zur Klarstellung…