§ 1 Landesvoranschlag für das Jahr 2026
In Kraft bis 31. Dezember 2026
Up-to-date
(1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr 2026 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:
| Ergebnishaushalt: | |
| Aufwendungen | Erträge |
| 4.136.381.700 € | 3.835.444.600 € |
| Finanzierungshaushalt: | |
| Auszahlungen | Einzahlungen |
| 4.518.691.400€ | 4.518.750.700 € |
(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen des Finanzierungshaushaltes ergeben sich aus dem Landesvoranschlag, der Bestandteil dieses Gesetzes ist.
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