§ 11
In Kraft seit 01. Dezember 1969
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt 2 Monate nach dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Gleichzeitig verliert das Landes-Verwaltungsabgabengesetz 1954, LGBl.Nr.24/1955, seine Geltung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 187/1969
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