§ 60 § 60*)Inkrafttretensbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
(1) Art. XXXVIII des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die §§ 37 Abs. 5 und 50 Abs. 3, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend die §§ 37 Abs. 5 und 50 Abs. 3 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022
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